AGB's

     Allgemeine Geschäftsbedingungen der B FIRST fit GmbH (B FIRST)

§ 1 Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der B FIRST fit GmbH mit natürlichen Personen, Benutzung der Räumlichkeiten, wie auch Betriebsausstattung der B FIRST fit GmbH (B FIRST), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

Die Nutzung erfolgt entweder auf Basis einer Mitgliedschaft, oder aber auf Basis einer 10er Karte.

§ 2 Beginn und Dauer einer Mitgliedschaft

  1. (1)  Die Mitgliedschaft kommt durch Unterschrift des Mitglieds zustande und beginnt mit dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt (Vertragsbeginn). Eine Vorabnutzung, hat keinen Einfluss auf den im Vertrag bindenden Vertragsbeginn.

  2. (2)  Die Mitgliedschaft kann am Betriebsort von B FIRST oder online mit einem Vertretungsberechtigten von B FIRST (z. B. Trainer) geschlossen werden. Im Falle eines digitalen Vertragsabschlusses (online), leistet das potenzielle Mitglied eine digitale Unterschrift.

  3. (3)  Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten. Während dieser Zeit ist eine Kündigung nur aus wichtigem Grund nach übereinstimmender Erklärung der Vertragsparteien zulässig, soweit im Einzelfall schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

  4. (4)  Die Mitgliedschaft verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder den darauffolgenden Verlängerungslaufzeiten in Textform gekündigt wird. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung ist deren Zugang in Textform bei der B FIRST fit GmbH.

  5. (5)  Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden. Personen vor Vollendung des 16. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

§ 3 10er-Karte

  1. (1)  Der Inhaber einer 10er-Karte hat Anspruch auf die unter § 4 aufgeführten Leistungen.

  2. (2)  Die 10er-Karte ist nicht übertragbar.

§ 4 Umfang der geschuldeten Leistungen

  1. (1)  Die Mitgliedschaft berechtigt zur Nutzung des gesamten Fitnessbereiches (Nutzung der Geräte, Teilnahme an Fitnesskursen) einschließlich der Sanitäranalagen (WC, Dusche), während der jeweiligen Öffnungszeiten.

  2. (2)  Dienstleistungen, die zur Benutzung der Fitnessstudioeinrichtungen erforderlich sind (insbesondere Gerätebetreuung), sind vom monatlichen Mitgliedsbeitrag, sowie Besitz einer gültigen 10er Karte umfasst. Die konkrete Leistung ist im Aufnahmevertrag mit dem Mitglied festgelegt.

  3. (3)  Die B FIRST fit GmbH garantiert nicht, dass dem Mitglied zu jeder Zeit alle gewünschten Geräte zur Verfügung stehen. Es werden lediglich so viele Geräte vorgehalten/bereitgestellt, dass im Rahmen einer üblichen Auslastung des Fitnessstudios mit einer Nutzungsmöglichkeit ohne unzumutbare Wartezeit zu rechnen ist.

  4. (4)  In Zeiten von höherer Gewalt (behördlich angeordnete Schließungen, sonstige öffentlich-rechtliche Anordnungen) oder im Falle von betriebsbedingten Sanierungen oder Schließungen kann B FIRST die üblicherweise im Studio angebotenen Kurse für das Mitglied digital offerieren. Das Mitglied erhält bei Angebot die Möglichkeit, an von qualifizierten Trainern von B FIRST durchgeführten Kursen über ein internetfähiges Gerät (über die Webseite oder App) ortsunabhängig teilzunehmen, sowie Trainingspläne für zu Hause einzusehen. Die Zahlungspflicht hinsichtlich Servicepauschale gem. § 8 Abs. 3 dieser AGB bleibt unberührt.

  5. (5)  Es ist dem Mitglied untersagt, in dem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds erhöhen sollen (z. B. Anabolika) sowie alkoholische Getränke in das Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.


§ 5 Nutzung (Tarif) Sonnenbank

(1) Durch den vertraglichen Abschluss des Tarifs Sonnenbank, wird dem Mitglied eine tägliche Nutzung, zu den jeweiligen Öffnungszeiten des Fitnessstudios, der zur Verfügung gestellten Sonnenbank gewährleistet.

(2) Die in der Flatrate vereinbarte Summe zur Nutzung der Sonnenbank, gestattet dem Mitglied eine tägliche Nutzung bis max. 15min.

(3) Eine ggf. gesonderte Anpassung der Besonnungszeiten, welche sich ausschließlich zeitlich nach oben bewegt, hat keinen Einfluss auf die im Vertrag festgelegte Summe (Pauschale) und erlaubt es dem Kunden auch nicht auf eine generelle Nutzung über 15min. zu bestehen, da diese Zeit von vornherein festgelegt ist, wobei das Fitnessstudio diese zu Aktionszwecken ggf. nach oben anpassen darf.

(4) Dem Mitglied ist nicht gestattet, die Sonnenbank ohne einen Nutzen für sich selbst einzuschalten und somit anderen die Nutzung durch unsachgemäßes Handeln vorzuenthalten.

§ 6 Nutzung Sauna

(1) Durch den vertraglichen Abschluss des Tarifs Sauna wird dem Mitglied eine tägliche Nutzung der Sauna zu den jeweiligen Öffnungszeiten gewährleistet.

(2) B FIRST steht es frei, die Saunaöffnungszeiten anzupassen. Es gelten jeweils die tagesaktuellen Öffnungszeiten der Sauna, die zu den regulären Öffnungszeiten des Betriebs telefonisch erfragt werden können.

(3) Es gelten die Saunanutzungsregeln, die im Saunabereich ausgehangen sind.

§ 7 Kündigungsrechte der B FIRST fit GmbH

(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Monatsbeitrages im Verzug, so berechtigt dies die B FIRST fit GmbH, den Zugang zum Fitnessstudio zu sperren. Nach einem Verzug von zwei Monaten, schaltet sich automatisiert ein Rechtsanwalt oder ggf. Inkassounternehmen ein, wodurch sich die B FIRST fit GmbH vorbehält die Gesamtforderung der restlichen Vertragslaufzeit auf einmal zur Fälligkeit zu bringen.

(2) Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(3) Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält es sich die B FIRST fit GmbH ausdrücklich vor, Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied, gemäß den gesetzlichen Regelungen geltend zu machen.

§ 8 Beiträge

(1) Ist in dem Mitgliedschaftsvertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tage des Zustandekommens des Vertrages fällig.

(2) Sind in dem Mitgliedschaftsvertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

(3) Servicepauschale: Das Mitglied zahlt neben den monatlichen Beiträgen zwei Mal jährlich eine Servicepauschale. Diese betrifft laufende Leistungen für die ext. Mitgliederverwaltung (zu den regulären Öffnungszeiten erreichbar), Reinigung und Hygiene im Studio (auch während öffentlich-rechtlich angeordneten Schließungszeiten), Planung, Erstellung, Umsetzung, sowie Durchsetzung und Überwachung eines Hygienekonzepts (wenn öffentlich-rechtlich angeordnet) und Umbaumaßnahmen zu Gunsten der Mitglieder. Im Falle einer aufgrund öffentlich- rechtlicher Anordnung erfolgter Schließung der Betriebsstätte bleiben die vorbenannten Leistungen durch B FIRST erhalten. Ergänzend steht es B FIRST frei, dem Mitglied anstelle von Vor-Ort-Kursen digitale Kurse respektive alternative Trainingsmöglichkeiten (sowie Trainingspläne für zu Hause) über die Webseite oder App zu offerieren. Die Zahlungspflicht bleibt in diesem Falle unberührt.

(4) Preisanpassungsrecht Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die B FIRST fit GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die B FIRST fit GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem, auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

(5) Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA- Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der B FIRST fit GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die


jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

  1. (6)  Zahlungsverzug Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält sich die die B FIRST fit GmbH das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

  2. (7)  Sind in dem Mitgliedschaftsvertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht in Verzug, ist die die B FIRST fit GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die die B FIRST fit GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

§ 9 Vorfälligkeit der Beiträge bei Verzug des Kunden

Gerät das Mitglied mit zwei aufeinander folgenden Raten schuldhaft in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge bis zur regulären Kündigungszeit sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied den Verzug nachweislich nicht zu vertreten hat.

Beispiel - Fälligkeit der Beiträge jeweils zum 1. eines Monats: Bei schuldhaftem Ausbleiben der Raten aus Mai und Juni werden zum 1. Juli alle Raten bis zum Kündigungstermin auf einmal ohne Abzug fällig und können eingefordert werden.

§ 10 Kündigung durch das Mitglied

  1. (1)  Das Mitglied ist berechtigt, die Mitgliedschaft jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Ausgeschlossen hiervon sind 10er Karten Kunden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

    1. Eintritt einer Schwangerschaft.

    2. Das Vorliegen einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung

      der Angebote der B FIRST fit GmbH unmöglich oder schädlich sind.

    3. Die Verlegung des Wohnsitzes des Mitgliedes an einen Ort, der mehr als

      30 km von der Einrichtung der B FIRST fit GmbH entfernt ist.

  2. (2)  In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn zusätzlich zu der Kündigung ein ärztliches Attest, dass die Erkrankung oder Schwangerschaft bestätigt und aus dem sich klar ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist, bei der B FIRST fit GmbH im Original eingereicht wird. Bei der Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine An- und Abmeldebestätigung über die Verlegung des Wohnsitzes mit der Kündigung vorzulegen.

  3. (3)  Eine außerordentliche Kündigung muss bis spätestens 5 Tage vor Monatsende bei der B FIRST fit GmbH eingereicht werden.

  4. (4)  Eine Kündigung des Mitglieds, gleich aus welchem Grund, muss der B FIRST fit GmbH in Textform zugehen.

  5. (5)  Das Fehlen von Trainingskursen z. B. durch Krankheit, Sanierung, Umbaumaßnahmen o. Ä. berechtigt das Mitglied nicht zur Kündigung. Auf den gesamten Leistungsumfang durch B FIRST aus § 4 dieser AGB wird hingewiesen.

§ 11 Hausordnung

  1. (1)  Bei der Nutzung des B FIRST fit GmbH Studios unterliegt das Mitglied der in dem Studio geltenden Hausordnung. Die B First fit GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

  2. (2)  Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.

§ 12 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte

  1. (1)  Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind persönlich und nicht auf Dritte übertragbar.

  2. (2)  Das Mitglied verpflichtet sich gegenüber der B FIRST fit GmbH, das ihm ausgehändigte Mitgliedsarmband nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Das Mitglied verpflichtet sich weiterhin, jeden Verlust des Mitgliedarmbandes unverzüglich bei der B FIRST fit GmbH zu melden.


§ 13 Folgen des Verlustes des Mitgliedarmbandes wie auch einer 10er-Karte bzw. deren Überlassung an Dritte

  1. (1)  Das Mitglied ist verpflichtet sich, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte/10er- Karte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte/10er-Karte hat das Mitglied unverzüglich der die B FIRST fit GmbH zu melden. Bei Verlust der Mitgliedskarte wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft. Die Kosten betragen 30,00€ für ein neues Mitgliedsarmband.

  2. (2)  Bei Verlust einer 10er-Karte durch Eigenverschulden des Kunden, liegt der Verlust beim Mitglied und die B FIRST fit GmbH übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

  3. (3)  Für weitere Trainingseinheiten, ist das Mitglied verpflichtet bei der B FIRST fit GmbH eine neue 10er-Karte käuflich zu erwerben.

  4. (4)  Nutzt eine dritte Person unbefugt das/die Mitgliedsarmband/10er-Karte des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass das/die Mitgliedsarmband/10er- Karte vorsätzlich oder fahrlässig überlassen worden ist oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig angezeigt hat, so ist das Mitglied verpflichtet, für die Nutzung des B FIRST fit GmbH Studios durch den Dritten einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 50,00€ zu zahlen.

§ 14 Haftungsbeschränkung

  1. (1)  Bei leichter Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit - haftet die B FIRST fit GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der B FIRST fit GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der B FIRST fit GmbH.

  2. (2)  Die Haftung der B FIRST fit GmbH für durch Dritte entwendete Garderobe, Wertgegenstände und Geld wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

  3. (3)  Die Mitglieder sollen keine Wertsachen mit ins Studio bringen und die angebotenen Schließfächer nutzen. Die Nutzung der von der B FIRST fit GmbH zur Verfügung gestellten verschließbaren Schließfächer dürfen von dem Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Fitnessstudio genutzt werden. Bei vertragswidriger Nutzung ist die B FIRST fit GmbH berechtigt, diese zu öffnen.

    § 15 Datenschutz und Datensicherheit

    1. (1)  Um die bei Abschluss einer Mitgliedschaft vertraglich vereinbarte Dienstleistung für die Mitglieder erbringen zu können, speichert die B FIRST fit GmbH personenbezogene Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bild und Trainingsdaten), sowie sämtliche relevanten Vertragsdaten bei sich selbst, oder durch weisungsbefugte Dienstleister. Insbesondere erfolgt eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten zum Zwecke der Gewährleistung eines effektiven und sicheren Trainings, des Weiteren zum Zwecke der Kommunikation und Information. Dabei beachtet die B FIRST fit GmbH die gesetzlichen Vorschriften.

    2. (2)  Die B FIRST fit GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dienst oder zur Aufklärung von Straftaten.

    3. (3)  Weisungsbefugte Dienstleister, handeln nach bestem Gewissen rechtskonform und datenschutzrechtlich nach höchsten Richtlinien. (DS-GVO) Die persönlichen Daten werden von der B FIRST fit GmbH nicht verkauft, nicht verliehen und nicht an Unbefugte weitergegeben.

    4. (4)  Eine Weitergabe erfolgt nur dann, wenn dies zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses dient, oder wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Dazu gehört auch die Datenweitergabe im Fall der Abtretung einer fälligen Forderung.

    5. (5)  Die B FIRST fit GmbH hat zur Wahrnehmung und Überwachung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten einen ext. Datenschutzbeauftragten verbindlich benannt. Die Kontaktinformationen kann das Mitglied der Datenschutzerklärung entnehmen, die bei Vertragsabschluss vorgelegt wird.

    6. (6)  Der Versanddienstleister ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzniveau einzuhalten. Die Auftragsverarbeiter werden auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f


DS-GVO und eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 Abs. 3 S. 1 DS-GVO eingesetzt.

§ 16 Änderungsvorbehalt

  1. (1)  B FIRST ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. B FIRST wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderung und Anpassungen an die Marktlage oder sonstigen gleichwertigen Gründen.

  2. (2)  Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

  3. (3)  Im Falle einer Änderung wird der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens 6 Wochen) vor der geplanten Änderung über die Änderungsinhalte in Kenntnis gesetzt. Zeitgleich wird ihm die Möglichkeit eröffnet, innerhalb dieser Frist gegenüber B FIRST zu widersprechen. Unterbleibt ein fristgerechter Widerspruch des Kunden, wird sein Schweigen als Zustimmung zur Einbeziehung der Änderungen in das bestehende Vertragsverhältnis i. S. d. § 308 Nr. 5 BGB gewertet. Andernfalls bleiben die bisherigen Bedingungen unverändert wirksam.

§ 17 Sonstiges

1) Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Die B FIRST fit GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.

  1. (2)  Änderungen dieser AGB: Die B FIRST fit GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die B FIRST fit GmbH, wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist, nach in Kenntnis Setzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

  2. (3)  Aufrechnungsverbot: Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die B FIRST fit GmbH aufrechnen.

  3. (4)  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

  4. (5)  Für den Fall, dass Teile der Mitgliedschaftsvertrages unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags nicht, soweit sich aus dem Vertragstext nichts Gegenteiliges ergibt

  5. (6)  Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.